Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von iba-aktiv-tours
Stand: Januar 2016
§1. Tourenprogramm:
Das Tourenprogramm von iba- aktiv-tours besteht aus öffentlichen und individuellen Touren.
Die öffentlichen Touren sind feste Programme, die zu festen Terminen angeboten werden.
Die individuellen Touren werden je nach Wunsch des Gastes individuell gestaltet. Die Leistungen von iba- aktiv-tours umfasst die Auswahl und Buchung der Transportmittel, der Sehenswürdigkeiten, der Gaststätten und der Unterkünfte.
§2. Abschluss des Vertrages mit iba-aktiv-tours:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Unterzeichnenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung schriftlich bestätigt wird.
§3. Preise / Bezahlung Touren:
Bei Touren mit mindestens einer Übernachtung oder einem Reispreis von mehr als 70,00 € pro Person ohne Übernachtung erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung die, nach § 652k III BGB geforderten Sicherungsscheine. Mit Eingang der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig, die der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt begleichen muss. Bis vier Wochen vor dem Anreisetag ist der Restbetrag fällig, nach dessen Eingang die Reiseunterlagen dem Kunden zugeschickt werden.
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Bezahlung aller Touren ohne Übernachtung und bei einem Reisepreis unter 70,00 € pro Person erfolgt vor Ort in bar oder per Rechnungslegung nach der Tourendurchführung.
Es liegt im eigenen Ermessen der Firma iba-aktiv-tours vom Kunden eine Anzahlung zu verlangen. Diese Regelung wird im Vertrag vereinbart.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Firma iba-aktiv-tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigt.
§4. Rücktritt durch den Kunden/Nichtantritt des Touren-Programms:
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Touren-Programms zurücktreten. Voraussetzung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei iba-aktiv-tours. Der Rücktritt ist grundsätzlich schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde zurück oder wird das Touren-Programm nicht angetreten, so kann iba-aktiv-tours Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen. iba-aktiv-tours kann diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourenbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Touren-/ Veranstaltungspreis wie folgt erheben:
Rücktritt bis 29 Tage vor Antritt | 10 % des Preises |
Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Antritt | 30 % des Preises |
Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Antritt | 50 % des Preises |
Rücktritt von 7 bis 1 Tage vor Antritt | 75 % des Preises |
Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Antritt | 90 % des Preises |
Nicht-Antritt ohne Rücktrittserklärung | 98 % des Preises |
Für Reisegruppen ab 20 Teilnehmer gewähren wir eine kostenlose Optionsbuchung (Reservierung) bis 50 Tage vor Reiseantritt.
§5. Rücktritt durch iba-aktiv-tours:
iba-aktiv-tours kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner die vereinbarten Vertragsbedingungen insbesondere die Mitwirkungspflicht nicht einhält oder die im Tourenprogramm ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
§6. Mitwirkungspflicht bei Touren:
Das Tourenprogramm führt teilweise in Betriebsgelände, das den Regeln des Bergrechts unterliegt. Hier sind festes, geschlossenes Schuhwerk sowie den Witterungsbedingungen angepasste Bekleidung zwingend vorgeschrieben. Den Anweisungen des iba-aktiv-tours - Gästeführers ist unbedingt Folge zu leisten. Die tatsächliche Gruppengröße darf die angemeldete und gebuchte Gruppengröße nicht wesentlich überschreiten. Der Konsum von Alkohol ist vor und während des Betretens des Betriebsgeländes nicht gestattet. Mängel oder Störungen während des Tourenprogramms sind dem iba-aktiv-tours -Gästeführer sofort mitzuteilen. Kommt der Touren-Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu. iba-aktiv-tours -Gästeführer sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Die Kunden (Touren-Teilnehmer) müssen 15 min. vor Tourenstart am Startpunkt eintreffen.
§7. Verkauf und Verleih von Waren:
Soweit die Firma iba-aktiv-tours Waren verkauft, vermietet, verleast oder verleiht, bleibt diese bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentümerin. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung der Firma iba-aktiv-tours durch Dritte nutzen zu lassen. Soweit die Firma iba-aktiv-tours Waren jeglicher Art vermietet (Fahrräder, Tretmobile, Handbikes etc.) hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der iba-aktiv-tours ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken.
§8. Haftung und Versicherung:
iba-aktiv-tours übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit Touren/Veranstaltungen, dem Besucherzentrum Lausitzer Seenland auf den IBA-Terrassen, mit der Ausstellung auf den IBA-Terrassen sowie auf dem Gelände der IBA-Terrassen. Die Teilnehmer sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
§9. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB der Firma iba-aktiv-tours unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.